Spendeninformationen | Drucken19.04.2011
Spendeninformationen
Unterstützung für den Leipzig-Almanach
Unterstützen Sie den Leipzig-Almanach durch eine Spende an den Seitenbetreiber, den gemeinnützigen Verein Gesellschaft für Kunst und Kritik Leipzig e. V. Auch kleine Geldbeträge helfen, die laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit (z. B. für Server, Domains und Wartung) zu decken. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenbescheinigung, die Sie steuerlich geltend machen können.
Bankverbindung:
Kontoinhaber: Gesellschaft für Kunst und Kritik Leipzig e. V.
Kontonummer: 1100885125
BLZ: 86055592
Kreditinstitut: Sparkasse Leipzig
Spendeninfos des Sächsischen Finanzministeriums
Auszug aus der Broschüre Vereine und Steuern. Informationen über die Besteuerung gemeinnütziger Vereine, herausgegeben vom Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (kostenloser Download)
Kapitel IV: Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zuwendungen), Seite 61 ff:
2. Spenden
Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Ausgaben, die an einen spendenbegünstigten Vereinzur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geleistet werden. Unter Ausgaben sind Geld- und Sachzuwendungen zu verstehen. […]
4. Zuwendungsbestätigung
Der Förderer kann seine Zuwendungen nur dann von der Steuer absetzen, wenn er seinem Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck vorlegt. Vereine, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO verfolgen, sind zum unmittelbaren Empfang abziehbarer Spenden berechtigt und dürfen selbst Zuwendungsbestätigungen erteilen. […] Aufwandsspenden sind auf dem Bestätigungsmuster für Geldzuwendungen zu bescheinigen. […]
7. Höhe des Spendenabzugs
Der Zuwendende kann die Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu gewissen Grenzen abziehen. Der Abzug der Zuwendungen ist auf eine Höhe von 20 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte (bei Körperschaften usw. des Einkommens) oder 4 v. 1.000 der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter begrenzt. Spenden, die diese Höchstgrenzen überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können in den Folgejahren im Rahmen der Höchstgrenzen abgezogen werden. […]
Weitere Informationen:
Jörn Seidel, Vorsitzender des Vorstands, seidel (at) leipzig-almanach.de


